Für Ärzte - Verordnungsformular

Gerne unterstütze ich Ihre Patienten bei einer langfristigen Ernährungsumstellung. Benutzen Sie am besten untenstehendes Verordnungsformular und senden Sie es an meine HIN-Adresse oder an die Postadresse. Die Beratungen werden gemäss Art. 9b KVG von der Grundversicherung übernommen. Ihrer Praxis wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Santésuisse keine Überweisung verrechnet.

Meist erhalten Sie nach der zweiten Konsultation oder nach Abschluss eine schriftliche Rückmeldung.

Patientenberatungen in Ihrer Arztpraxis? Schulungen für Ihr Praxisteam? Journal Club zu Ernährungsthemen in Ihrem Team? Melden Sie sich bei Interesse einfach bei mir.

Ab 1. Januar 2024 gilt ein neues Verordnungsformular in welchem Übergewicht ab BMI 25 mit Folgeerkrankung als krankenkassenpflichtige Indikation für Ernährungsberatung gilt (früher BMI 30)

Patrik Jauch BSc
Ernährungsberater SVDE

Gründligasse 51
646O Altdorf
O78 683 94 75

mail@erb-jauch.ch

erb-jauch@diets-hin.ch

www.erb-jauch.ch

ZSR-Nummer: C 5568.O4

GLN 76O1O361O5OO5

Eine Ernährungsumstellung fällt vielen Menschen schwer und Wissen alleine macht nicht zwingend handlungsfähig. Umso wichtiger ist eine individuelle Betreuung durch eine spezialisierte Fachperson. Hauptbestandteil der Beratungen ist nebst einer fundierten und evidenzbasierten Wissensvermittlung die Gesprächsführung. Durch verschiedene Methoden prozess- und lösungsorientierter Art sollen die Patienten durch den Prozess einer Verhaltensänderung unterstützt werden.

Meine fundierte Grundausbildung auf Fachhochschulniveau, langjährige Erfahrung, Mitarbeit in Fachgruppen und regelmässige anerkannte Fortbildungen garantieren eine seriöse und wisschenschaftlich fundierte Betreuung ihrer Patienten.

PATRIK
JAUCH

Praxis

Gründligasse 51
646O Altdorf
O78 683 94 75
mail@erb-jauch.ch
www.erb-jauch.ch

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